"Tolle Beratung und professionelle Umsetzung in einer unschlagbaren Atmosphäre. Ich habe diese Agentur allen meinen Geschäftspartnern empfohlen!"
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) übernimmt die Versicherungs- gesellschaft die Kosten für den Versicherungsmakler.
Die Vergütung des Maklers erfolgt über eine sogenannte Courtage (Provision), die bereits kalkulatorisch in den Versicherungsbeiträgen enthalten ist.
Für den Arbeitgeber fallen somit keine separaten oder zusätzlichen Beratungs- oder Vermittlungskosten an, wenn er einen freien Versicherungsmakler einschaltet. Die Kosten des Versicherungsprodukts sind identisch, egal ob der Vertrag über einen Makler, ein Portal oder direkt beim Versicherer abgeschlossen wird.
Im Rahmen eines abgeschlossenen Gruppenvertrages zur Einsetzung der bKV, sind Leistungen für Beratung und Umsetzung der Einführung für Bewegung und Ernährung frei von anfallenden Kosten.

